Mobilitätsstipendium für das künstlerische Schaffen des Kantons Freiburg

Zweck
Unterstützung von professionellen Kunstschaffenden, die ein künstlerisches Schaffensprojekt realisieren möchten, das einen Aufenthalt von (mindestens) drei bis (höchstens) sechs Monaten ausserhalb ihrer Sprachregion oder im Ausland erfordert.
Vorausstzungen und Verfahren
•    Das Stipendium kann an professionelle Kunstschaffende oder an eine Gruppe von professionellen Kunstschaffenden mit Wohnsitz und künstlerischer Aktivität im Kanton Freiburg vergeben werden
•    Das Stipendium beträgt maximal 20 000 Franken
Rechtsgrundlagen
•    Art. 8 al. 2bis des Reglements über die kulturellen Angelegenheiten vom 10. Dezember 2007 (KAR) (siehe Kolonne rechts)
•    Richtline “Vergabe von Mobilitätsstipendien für das künstlerische Schaffen” (siehe Kolonne rechts)
Eine Bewerbung eingeben
Die Bewerbung wird jedes Jahr ausgeschrieben. Für die Bewerbungsfristen gehen Sie zur Seite “Ausschreibungen”. Die Bewerbungen müssen online eingegeben werden

Amt für Kultur KA
Rue Frédéric-Chaillet 11, 
1700 Freiburg